Verliefen alle Ihre Bemühungen im Sinne einer gütlichen Einigung fruchtlos? Wollen Sie nun Ihren Schuldner dazu zwingen, Ihnen außer der Hauptsumme eine Entschädigung zu zahlen? Wollen Sie vor Gericht, befürchten jedoch, dass ein gerichtliches Verfahren schleppend verläuft und Sie bei einem Scheitern vor allem noch mehr Geld verlieren?

Am Ende eines gütlichen Eintreibungsverfahrens, das erfolglos verlief, hilft die Kanzlei de Greft Ihnen dabei, sich von der Zahlungsfähigkeit des Schuldners und den Erfolgschancen eines Gerichtsverfahrens ein Bild zu machen. Auf Ihren Wunsch hin übergibt die Kanzlei De Greft die Angelegenheit einem Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälten, die Sie vertreten, damit Sie Ihre Sache bei den zuständigen Gerichten gewinnen.